Durchführung
Der Lehrgang „Haus der Berufsvorbereitung“ wird im Kreis Siegen-Wittgenstein durch das bbz verantwortet. Von der ersten Kontaktaufnahme zur Schule über die Informationsveranstaltungen in den 9. Klassen bis hin zu den Bewerbungsverfahren und den Elternabenden, steuert das bbz die Projektumsetzung. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns, wenn die Jugendlichen in die jeweilige Bildungseinrichtung einmünden.
Jeweils im Januar eines Jahres nimmt das bbz zu knapp 26 Schulen im Kreis Siegen-Wittgenstein Kontakt auf. Hierbei wird ein Termin für die Vorstellung des Lehrgangs in den einzelnen Klassen festgelegt. In diesem Monat wird auch das Informationsmaterial für die Schüler gedruckt.
Im Februar besuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bbzs jede 9. Klasse der 20 Haupt- und Gesamtschulen sowie der 6 Förderschulen im Kreis Siegen-Wittgenstein. Von den Interessenten werden Adressen aufgenommen. Im Anschluss daran erhalten die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler jeweils einen Brief. Hierin werden der Lehrgang und die Bewerbungsmodalitäten eingehend beschrieben. Die Bewerbungsfrist endet, abhängig von den Osterferien, meistens Ende März. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle eingehenden Bewerbungen gesichtet. Zugleich werden Vorstellungstermine vergeben.
Die Vorstellungsgespräche von Interessenten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein finden in den Räumlichkeiten des Berufsbildungszentrums (bbz) der IHK Siegen in der Birlenbacher Hütte 10 in Siegen-Geisweid statt.
Ein wesentliches Charakteristikum der Lehrgangsdurchführung besteht darin, dass jeder Bewerber berücksichtigt wird. Jeder Bewerber erhält also einen Vorstellungstermin. Diese Regelung führt dazu, dass das bbz in den Monaten April und Mai rund 160 Vorstellungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern aus dem Kreisen Siegen-Wittgenstein durchführt.
In den Bewerbungsgesprächen muss der Jugendliche den Nachweis führen, dass er motiviert genug ist, über ein ganzes Jahr hinweg dienstags und freitags an dem Lehrgang freiwillig teilzunehmen. Sofern er diesen Nachweis erbringt, erhält er eine Teilnahmebescheinigung und eine Einladung zum Elternabend (s. Elternabend).
Der Praktikumsvertrag wird erst geschlossen, nachdem die Jugendlichen gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten am Elternabend teilgenommen haben. Der Praktikumsvertrag wird mit den Jugendlichen von derjenigen Bildungseinrichtung geschlossen, der die Jugendlichen aufgrund ihres Berufswunsches zugeordnet wurden.
Für die Jugendlichen beginnt der Lehrgang in der ersten Woche in den Sommerferien mit einem Theorieblock (s. Theorie). Nach den Sommerferien startet dann auch der praktische Lehrgangsteil (s. Praxis).

