bbz Siegen
HdB Siegen-Wittgenstein

Zählen Schulveranstaltungen als Fehlzeiten?

Nein!
Wenn du z. B. ein Schulpraktikum machst, deine Schule einen Tag der offenen Tür anbietet oder eine Klassenfahrt ansteht, sagst du vorher deinem Ausbilder Bescheid. Diese Zeiten gelten nicht als Fehlzeiten, müssen aber trotzdem von deinen Eltern oder deinen Lehrern entschuldigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 01.02.2011 von Werbeagentur de Knuydt.

Zurück